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Kindergeld für Pflegekräfte aus dem Ausland

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Kindergeld für Pflegekräfte aus dem Ausland

Wie du als Pflegekraft in Deutschland Kindergeld beantragst - und wie viel dir zusteht

Wer in Deutschland lebt und Kinder hat, hat in der Regel auch Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt nicht nur für deutsche Staatsangehörige, sondern auch für ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Welche Bedingungen Pflegekräfte aus dem Ausland erfüllen müssen, um in Deutschland Kindergeld beantragen zu können, erfährst du in diesem Beitrag. Ebenso, wie viel dir im Fall von berechtigtem Kindergeld-Bezug zusteht.

Wofür gibt es Kindergeld?

Kindergeld wird in Deutschland als staatliche Leistung gezahlt, um Familien finanziell zu unterstützen und die Kosten für die Betreuung und Erziehung von Kindern zu mindern. Es soll dazu beitragen, die Lebenshaltungskosten für Kinder zu decken und somit die Chancengleichheit und das Wohl der Kinder zu fördern.

In einem Land wie Deutschland, in der die Geburtenrate stetig zurückgeht, ist das Kindergeld eine besonders wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Familien. Derzeit machen die 40- bis 59-Jährigen den größten Anteil der Bevölkerung aus. Danach folgen bereits alle ab 65 Jahren und älter. Kinder zwischen 1 und 5 Jahren sind nur mit knapp vier Prozent vertreten.

Das Kindergeld ist somit nicht nur eine Unterstützung für Familien. Es ist auch eine Maßnahme, die Geburtenrate in Deutschland zu steigern.

Grundsätzlich wird das Kindergeld monatlich ab der Geburt bis mindestens zum 18 Lebensjahr gezahlt.

Das Kindergeld wird nach Beantragung automatisch an die Eltern ausgezahlt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt dann, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder günstiger sind oder das ausgezahlte Kindergeld günstiger ist. Du musst dazu nichts weiter unternehmen und profitierst immer von der finanziell attraktiveren Variante.

Wie hoch ist dasKindergeld und wer darf es bekommen?

Das Kindergeld beträgt aktuell pro Kind 250 Euro im Monat. Kindergeld kann durch alle deutschen Staatsangehörigen, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, beantragt werden. Aber auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld erhalten übrigens nicht nur die leiblichen Eltern eines Kindes. Auch Adoptiveltern können Kindergeld beantragen.

Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?

Kindergeld wird erst ausgezahlt, sobald du es erfolgreich beantragt hast. Allerdings kann es vorkommen, dass du bereits Anspruch auf Kindergeld hatten, es aber noch nicht beantragt hast. Dann bekommst du das Kindergeld auch rückwirkend ausbezahlt. Allerdings nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Voraussetzung ist, dass dir das Kindergeld zustand, aber nicht ausgezahlt wurde.

Um einen rückwirkenden Antrag zu stellen, gib im Antrag an, dass du rückwirkend Kindergeld beantragst und ab wann du Kindergeld bekommen möchtest.

Haben auch Pflegekräfte aus dem Ausland Anspruch auf Kindergeld?

Ja, Migranten in Deutschland können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kindergeld haben.

Grundsätzlich gilt, dass das Kindergeld für Kinder gezahlt wird, die in Deutschland leben. 

Für Migranten in Deutschland gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige. Dazu gehört beispielsweise, dass das Kind unter 18 Jahre alt ist oder sich in einer Ausbildung oder im Studium befindet.

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn:

  • Du EU-Staatsbürger bist oder du die Staatsangehörigkeit von Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz hast.
  • Du Staatsangehöriger von Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei bist. Um Kindergeld zu bekommen, musst du allerdings auch in Deutschland arbeiten und Abgaben in die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Solltest du Ar­beits­lo­sen­geld oder Krankengeld beziehen, hast du ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.
  • Du die Staatsangehörigkeit eines sogenannten Drittstaates besitzen und eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis hast, mit der du in Deutschland arbeiten darfst.
  • Du gesetzlich anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter bist.

Wie beantrage ich Kindergeld in Deutschland?

Um Kindergeld in Deutschland zu beantragen, musst du bestimmte Unterlagen und Formulare bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Noch schneller und einfacher gelingt der Antrag online. 

Zu den üblicherweise benötigten Unterlagen gehören unter anderem:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen) der Elternoder des alleinerziehenden Elternteils
  • eventuell weitere Dokumente, je nachpersönlicherSituation (z. B. Aufenthaltstitel bei ausländischen Staatsbürgern)

Nach Einreichung des Antrags wird die Familienkasse die Unterlagen prüfen und über deinen Anspruch auf Kindergeld entscheiden. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhältst du einen schriftlichen Bescheid von der Familienkasse, der über die Entscheidung bezüglich deines Kindergeldanspruchs informiert.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Kindergeld?

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Familien mit Kindern erhalten, um sie bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.

Elterngeld hingegen ist eine Lohnersatzleistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes erhalten, um ihnen einen Einkommensausgleich während der Elternzeit zu ermöglichen. Es orientiert sich am bisherigen Einkommen der Eltern und soll ihnen finanzielle Sicherheit bieten, wenn sie beruflich kürzer treten oder pausieren, um sich um ihr Kind zu kümmern.

 In der betreuungsintensiven Anfangszeit wird das Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat ausgezahlt. Der Beitrag richtet sich dabei nach dem Einkommen der Eltern. Der Mindestbetrag liegt dabei bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro.
 

Wie lange wird Elterngeld ausgezahlt?

Bis zu 14 Monate. Allerdings nur, wenn beide Partner in dieser Zeit nicht arbeiten und sich um ihr Baby kümmern. Nimmt nur ein Elternteil Elternzeit, wird das Elterngeld für 12 Monate ausbezahlt.Alleinerziehende erhalten 14 Monate lang Elterngeld.

Übrigens: Wenn du bereits kurz nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten möchtest, ist die Auszahlung des halben Kindergelds über 24 Monate hinweg möglich. Dieses Modell nennt sich ElterngeldPlus.

Gehen beide Elternteile in Elternzeit und arbeiten in Teilzeit, können vier zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch genommen werden. So kann das Elterngeld sogar für 28 Monate nach der Geburt ausgezahlt werden.

Haben auch Pflegekräfte aus dem Ausland Anspruch auf Elterngeld?

Wenn du eine Pflegekraft aus dem Ausland bist, hast du unter bestimmten Umständen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Wichtig ist, dass du dich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier arbeiten darfst.

Elterngeld kannst du

  • mit einer Niederlassungs-Erlaubnis
  • mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • mit einer Blauen Karte EU
  • mit einer ICT-Karte oder einer Mobiler ICT-Karte
  • mit einem Aufenthaltsdokument GB
  • mit einer Beschäftigungsduldung
  • mit einer Aufenthalts-Erlaubnis

erhalten.

Du hast keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn du

  • eine Aufenthaltsgestattung (also während eines Asylverfahrens) hast
  • dich mit einer Duldung in Deutschland aufhältst (mit Ausnahme der Beschäftigungsduldung)

Die genauen Bedingungen für den Anspruch auf Elterngeld hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Aufenthaltsstatus, die Aufenthaltsdauer und das Beschäftigungsverhältnis der Pflegekraft in Deutschland.

Im Idealfall wendest du dich direkt an die zuständige Behörde oder an eine Beratungsstelle, um genauere Informationen und Unterstützung bei der Klärung des Anspruchs auf Elterngeld für Pflegekräfte aus dem Ausland zu erhalten.

Wie beantrage ich Elterngeld in Deutschland?

Den Antrag auf Elterngeld stellst du bei einer Elterngeldstelle. Deine zuständige Elterngeldstelle findest du über ein entsprechendes Verzeichnis. In einigen Bundesländern kannst du das Elterngeld auch online beantragen.

Ganz gleich, ob du den Antrag online oder bei deiner Elterngeldstelle vor Ort stellst: Das Antragsformular für Elterngeld findest du online auf der Website der örtlichen Elterngeldstelle. Du kannst es aber auch telefonisch anfordern.

Um den Antrag zu stellen, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragsteller
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt desK indes (Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuerbescheide usw.)
  • Ggf. weitere Unterlagen je nach persönlicher Situation (z. B. Nachweis über Arbeitslosengeld, Unterlagen zur Einkommenssituation bei Selbstständigen)

Nachdem du den Antrag ausgefüllt hast, reichst du diesen - zusammen mit den erforderlichen Unterlagen - bei der zuständigen Elterngeldstelle ein. Das kann persönlich, per Post oder in einigen Fällen auch online erfolgen.

Nach Einreichung des Antrags wird die Elterngeldstelle die Unterlagen prüfen und über deinen Anspruch auf Elterngeld entscheiden. Dies kann einige Wochendauern. Keine Sorge: Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhältst du eine schriftliche Information darüber.