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Welche Maßnahmen im Todesfall getroffen werden müssen

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Welche Maßnahmen im Todesfall getroffen werden müssen

In Zeiten des Verlustes kann der Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen überwältigend sein. Neben dem emotionalen Chaos stehen Hinterbliebene oft plötzlich vor einer Vielzahl praktischer Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt und die zusätzlich belastend wirken können. Dieser Artikel soll dir im erdrückenden Fall des Todes eines Angehörigen Orientierung bieten und dir bei der Bewältigung der Situation helfen.

Du findest hier eine strukturierte Anleitung für die praktischen und organisatorischen Aspekte in der Trauerphase. Sie ermöglicht es dir, dich um die notwendigen Angelegenheiten zu kümmern und gleichzeitig Raum für deine eigene Trauer zu schaffen.

Was ist unmittelbar nach dem Todesfall zu tun?

Nachdem der Todesfall eines Angehörigen eingetreten ist, gibt es eine Reihe von wichtigen Schritten, die sofort erledigt werden müssen.

Totenschein ausstellen lassen

Wenn der Verstorbene zu Hause verstorben ist, musst du sofort einen Arzt benachrichtigen, um einen Totenschein ausstellen zulassen. In diesem Totenschein werden Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache vom Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst festgelegt. Im Krankenhaus, dem Pflegeheim oder einem Hospiz übernimmt die Verwaltung diesen Schritt. Der Totenschein ist ein entscheidendes Dokument, das du benötigst, um die Sterbeurkunde zu beantragen und die Bestattung zu organisieren.

Testament

Es ist ratsam, bereits schon früh nach einem Testament zu suchen, in dem der Verstorbene seine letzten Wünsche festgehalten hat. Falls du ein solches Dokument findest, musst du es beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Das Nachlass- oder Amtsgericht befindet sich in der Regel am Wohnort des Verstorbenen. Sollten mehrere Testamente in den Unterlagen entdeckt werden, müssen alle dem Gericht übergeben werden. Wenn du es nicht schaffst, das Testament direkt am Todestag des Angehörigen zu suchen, ist das nicht schlimm – das kann auch noch in den Tagen danach erledigt werden. Meist taucht das Testament allerdings schon am Todestag auf.

Angehörige benachrichtigen

Informiere weitere Familienmitglieder und enge Freunde über den Todesfall, damit sie die Möglichkeit haben, Abschied zu nehmen und Unterstützung anzubieten. Es ist wichtig, dass die Organisation der ersten Tage nicht allein auf deinen Schultern liegt, sondern dass auch andere nahestehende Personen involviert werden.

Verfügungen und Verträge suchen

Suche nach eventuellen Bestattungsverfügungen oder Bestattungsvorsorgeverträgen, die der Verstorbene möglicherweise hinterlassen hat. Diese Dokumente geben wichtige Hinweise zur Art und dem Ort der Bestattung sowie zu den Wünschen bezüglich der Trauerfeier. Falls vorhanden, informiere das Bestattungsunternehmen umgehend über den Todesfall.

Versicherungen: Sterbegeldversicherung und Lebensversicherung informieren

Benachrichtige die gesetzliche oder private Krankenversicherung des Verstorbenen über den Tod deines Angehörigen. Wenn der Verstorbene eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung hatte, ist es vor allem wichtig, die jeweiligen Versicherungsunternehmen umgehend zu informieren. Die Unternehmen behalten sich oft vor, die Todesursache zu prüfen. Eine verzögerte Benachrichtigung könnte zu Problemen bei der Auszahlung der Versicherungssumme führen. Normalerweise genügt zunächst eine telefonische Nachricht an die Versicherung. Die erforderlichen Unterlagen für den Nachweis des Versicherungsfalls sollten kopiert und per Einwurf-Einschreiben an das Unternehmen gesendet werden, wobei die Originale aufbewahrt werden sollten.

Bankunterlagen suchen

Es ist empfehlenswert, sämtliche Versicherungs- und Bankunterlagen des Verstorbenen direkt zusammenzusuchen. Falls vorhanden, kann eine Kontovollmacht über den Tod hinaus, es den bevollmächtigten Angehörigen erleichtern, auf das Konto des Verstorbenen zuzugreifen und damit die Kosten für die Beerdigung zu decken.

Grundlegende Unterlagen bereitlegen

Stelle alle erforderlichen Unterlagen zusammen, die für die anstehenden organisatorischen Aufgaben benötigt werden. Eine rasche Zusammenstellung dieser Dokumente erleichtert die anstehenden Behördengänge und Formalitäten.

Hier findest du eine übersichtliche Liste über alle Dokumente, die du griffbereit haben solltest:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Familienbuch
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde für bereits verstorbenen Partner
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Versicherungsunterlagen und Rentenversicherungsnummer
  • Bestattungsvorsorgevertrag 
  • Grabdokumente
  • Mitgliedsausweis einer Gewerkschaft (falls diese Sterbegeld zahlt)

Was ist in den ersten Tagen nach dem Todesfall zu erledigen?


Bestattungsunternehmen aussuchen und beauftragen

Bei der Auswahl eines Bestattungsunternehmens sind Preis, Service und persönlicher Eindruck entscheidend. Bestatter können außerdem organisatorische Aufgaben wie die Beantragung der Sterbeurkunde oder die Organisation der Trauerfeier übernehmen – kläre hier genau ab, welche organisatorischen Aufgaben bei dir liegen und welche du an das Bestattungsunternehmen abgeben kannst und möchtest. Die Bestattungsart wird ebenfalls festgelegt: Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung. Meistens wird im Zuge des ersten Gespräches auch direkt die Wahl von Sarg oder Urne sowie Details der Trauerfeier getroffen – diese können jedoch bei Uneinigkeit auch noch später veranlasst werden.

 

Überführung des Toten organisieren

Die Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort zur Leichenhalle auf dem Friedhof oder zum Bestatter muss zeitnah erfolgen. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer legen fest, dass dies innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Tod geschehen muss. In vielen Fällen ist es möglich, den Verstorbenen für ein bis zwei Tage zu Hause aufzubewahren, um Abschied zunehmen, sofern keine meldepflichtige Krankheit vorliegt.

Im Falle eines Unfalltodes: Unfallversicherung informieren

Bei einem Unfalltod sollte das Versicherungsunternehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Eine verzögerte Benachrichtigung kann dazu führen, dass die Unfallversicherung nicht zahlt.

Standesamt informieren

Im Falle eines Todes muss das Standesamt informiert werden. Wenn der Tod zu Hause eintritt, obliegt diese Pflicht in erster Linie den Personen, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Die Mitteilung muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod persönlich beim zuständigen Standesamt erfolgen. Oft übernimmt der Bestatter diese Aufgabe und kann die Anzeige auch schriftlich ausführen. Im Falle eines Todes in einer Einrichtung wie Krankenhaus oder Pflegeheim ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, das Standesamt über den Sterbefall zu informieren.

Sterbeurkunde beantragen

Innerhalb von drei Werktagen nach dem Todesfall muss das Standesamt am Sterbeort gemäß § 28 PStG informiert werden. Es stellt auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oft das Bestattungsunternehmen, kann aber auch selbst online gestellt werden. Antragsberechtigt sind der Ehepartner und Verwandte in gerader Linie. Persönliche Daten sowie Angaben zur Verwendung der Urkunde sind erforderlich. Die Urkunde ist zweckgebunden kostenlos, weitere Anfertigungen kosten 10-15 Euro. Zur Beantragung werden Totenschein und Personalausweis benötigt. Standesämter können Personenstandsdaten seit November 2022 abrufen, Dokumente können aber weiterhin eingereicht werden.

Renten- und Pflegeversicherung informieren

Falls die verstorbene Person eine Rente bezogen hat, ist es wichtig, den Sterbefall beim Renten Service der Deutschen Post zu melden. Das Standesamt stellt ein Schreiben zur Abmeldung bei der Rentenversicherung aus. Auch die Pflegeversicherung sollte informiert werden, falls Leistungen vor demTodesfall erbracht wurden. Möglicherweise übernimmt das Bestattungsunternehmen diese Formalitäten, wenn du es damit beauftragt hast.

Erbschein und Nachlassverzeichnis

Um einen klaren Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person zu erhalten, ist ein Nachlassverzeichnis wichtig. Es sollte Guthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Immobilien und den Hausstand umfassen. Du kannst es entweder selbst erstellen oder Online-Tools dafür verwenden. Für den Zugriff auf Konten des Verstorbenen ist in der Regel ein Erbschein erforderlich, der vom Amtsgericht ausgestellt wird. Mit diesem kannst du dich als rechtmäßiger Erbe ausweisen.

Überlege vorher, ob du das Erbe antrittst oder ausschlägst, und beachte die Frist von sechs Wochen.

Wohnung und Pflegeheim: Verträge und Kündigung

Nach dem Tod eines Mieters erlischt der Mietvertrag nicht automatisch. Als Erbe kannst du entscheiden, ob du die Wohnung weiter nutzen möchtest. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate gemäß § 580 BGB, während der die Miete weitergezahlt werden muss.

Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats schriftlich erfolgen. Falls der Verstorbene die Wohnung mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner teilte, geht das Mietverhältnis auf diesen über. Zusätzlich ist es wichtig, Energieversorger, Telefonanbieter sowie andere Dienstleister zu informieren und Verträge zu kündigen oder auf Angehörige umzumelden.

Wenn der Verstorbene in einem Pflegeheim gelebt hat, endet der Vertrag in der Regel am Sterbetag. Die Dauer, für die das Heim die Habseligkeiten des Verstorbenen aufbewahrt, wird vertraglich festgelegt. Es ist ratsam, mit der Heimleitung zu besprechen, bis wann das Zimmer geräumt werden muss.

  

Weitere organisatorische Schritte, an die du nach einem Todesfall denken musst

Allgemeine Versicherungen

Viele Versicherungen, wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung, enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Es ist wichtig, dem Unternehmen umgehend den Todesfall zu melden, da die Versicherung normalerweise die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung erstattet. Je früher du dich also meldest, desto höher kann die Erstattung ausfallen.

Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, der Erbe übernimmt die Wohnung mit der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf ihn über. Die Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung wird ebenfalls auf den Erben des Hauses oder des Autos übertragen. Der Wechsel der Versicherung ist erst möglich, nachdem du als Erbe das Auto umgemeldet hast.

Rente für Hinterbliebene

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht automatisch eine Hinterbliebenenrente. Verwitwete Partner müssen einen Antrag stellen. Während des Sterbevierteljahres, den ersten drei Monaten nach dem Tod, erhalten überlebende Partner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe. Diesen Vorschuss auf die Witwenrente kannst du innerhalb eines Monats beim Renten Service der Deutschen Post beantragen. Wenn du länger wartest, wird dieser erhöhte Rentenbetrag erst ausbezahlt, wenn die Rentenversicherung die Höhe der eigentlichen Witwen- oder Witwerrente für dich berechnet hat.

Suche nach verbliebenen Konten

Wenn der Verstorbene seine Unterlagen gut sortiert hat, finden die Erben oft schnell alle Kontoverbindungen. Dennoch kann die Situation manchmal unübersichtlich sein. In Deutschland gibt es kein zentrales Register für herrenlose Konten, an das sich Erben wenden können. Es wird geschätzt, dass sich zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf solchen Konten bei Banken befinden. Momentan müssen Hinterbliebene die einzelnen Bankenverbände kontaktieren, um sicherzustellen, dass kein Konto des Verstorbenen übersehen wird. Versuche also auf diesem Weg, alle Konten des Angehörigen ausfindig zu machen.

Erbe und Finanzamt

Wer erbt, muss das zuständige Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren, es sei denn, das Testament wurde von einem Notar oder Gericht eröffnet und der Nachlass enthält keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Betriebs- oder Auslandsvermögen (§ 30Abs. 3 ErbStG).

Bei alleinstehenden Verstorbenen können die Erben unter Umständen eine Einkommensteuererklärung für die Zeit bis zum Todestag einreichen. Daher ist es ratsam, von Anfang an Unterlagen wie Ausgabenbelege oder Steuerbescheide der Vorjahre zu sammeln. Im Falle einer verheirateten Person übernimmt der verwitwete Partner die Einkommensteuererklärung wie gewohnt.