Pflegekräfte sind in Deutschland Mangelware. Sie werden dringend benötigt, damit die Betreuung von Patienten, älteren und hilfsbedürftigen Menschen aber auch die Grundversorgung sichergestellt ist. Doch es fehlt an Nachwuchs in der Pflege. Und der Fachkräftemangel wird immer drastischer.
Aus diesem Grund sind Pflegekräfte und Pflegefachkräfte aus dem Ausland in Deutschland enorm wichtig für den Arbeitsmarkt. Das Land selbst kann den Mangel aus eigener Kraft nicht mehr auffangen.
Um für Pflege-Fachkräfte aus Drittländern besonders attraktiv zu sein, werden diese in Deutschland besonders unterstützt.Etwa durch erleichterte Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.
Aber auch ausländischen Pflegefachkräften mit Kindern möchte man unter die Arme greifen. Etwa durch das Angebot der Elternzeit. Diese darf nämlich auch von ausländischen Pflegekräften in Anspruch genommen werden.
Was Elternzeit genau ist, wer Anspruch hat und mit welchen Leistungen du rechnen kannst, erfahre in diesem Beitrag.
Elternzeit ist ein Konzept, das Eltern die Möglichkeit geben soll, sich um ihre neugeborenen oder adoptierten Kinder während der ersten Lebensmonate optimal zu kümmern. Zum einen durch eine Arbeitspause bei gleichzeitig anteiliger Lohnfortzahlung. Zum anderen durch die Garantie, den bisherigen Arbeitsplatz nicht zu verlieren.
Während der Elternzeit können Eltern eine Auszeit von der Arbeit nehmen, um sich ganz auf die Betreuung und Fürsorge für ihr Kind zu konzentrieren. In der Regel haben Eltern während der Elternzeit Anspruch auf einen Teil ihres Gehalts oder eine staatliche Unterstützung, um finanziell über die Runden zu kommen. Dabei variiert die Dauer der Elternzeit in Deutschland von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Monaten oder sogar Jahren.
Das Schöne an der Elternzeit: Du kannst diese von deinem Arbeitgeber verlangen. Dieser mussSie pro Kind bis zu 3 Jahre von Ihrer Arbeit freistellen. In dieser Zeit musst du nicht arbeiten. Du bekommst aber auch kein Gehalt. Allerdings ist dein Arbeitsplatz für diese Zeit gesichert. Nach der Elternzeit kannst du in deinem Job zurückkehren.
Finanzielle Unterstützung gibt es aber vom deutschen Staat. So kannst du etwa Kinder- und Elterngeld beantragen.
Deutsche Staatsangehörige, aber auch Migranten, dürfen in Deutschland Elternzeit nehmen. Voraussetzung ist, dass du in Deutschland arbeitest und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Das gilt unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit.
Außerdem müsst du folgende Kriterien für die Elternzeit erfüllen:
Solange du den rechtlichen Kriterien entsprichst, kannst du die gleichen Leistungen in Bezug auf die Elternzeit beanspruchen wie deutsche Staatsangehörige.
Die Elternzeit kannst du vor dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen. Du kannst aber auch einen Teil der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr deines Kindes nehmen. So wie es am besten in deine Lebens- und Berufsplanung passt.
In Deutschland ist die Elternzeit gesetzlich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Hiernach haben alle Eltern einen Rechtsanspruch auf Elternzeit für jedes Kind, das nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde. Das gilt auch für Kinder, für die nach dem 30. Juni 2015 ein Adoptionsantrag gestellt wurde. Recht auf Elternzeit haben beide Elternteile.
Die Elternzeit kann pro Kind drei Jahre lang sein. Sie beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes, bei Müttern mit Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit kannst du bis vor dem achten Lebensjahr deines Kindes frei aufteilen.
Besonders praktisch: Jedem Elternteil - also sowohl Mutter als auch Vater - stehen je drei Jahre Elternzeit zu. Die Elternzeit kann frei untereinander aufgeteilt werden.
Wichtig: Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Diese Teilzeitarbeit während der Elternzeit bedarf jedoch der Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann die Teilzeittätigkeit ablehnen. Allerdings nur in besonderen Fällen. Grundsätzlich hast du ein Recht auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
Gemeinsam mit deinem Arbeitgeber legest du den Umfang der Teilzeitarbeit fest. Du darfst allerdings nicht 32 Stunden pro Woche überschreiten.
Während der Elternzeit kannst du Elterngeld beantragen, das einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzt. Es gibt verschiedene Modelle zur Berechnung des Elterngeldes, die sich nach dem bisherigen Einkommen richten. Mehr dazu weiter unten im Beitrag.
Ja, auch Ausländer, die in Deutschland arbeiten und dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben Anspruch auf Elternzeit. Das gilt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für alle Eltern, die in Deutschland arbeiten - unabhängig von ihrer Herkunft.
Es gibt jedoch einige spezifische Regelungen, die für Ausländer gelten könnten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und anderen rechtlichen Bestimmungen. Zum Beispiel könnten sich die Ansprüche auf Elternzeit für Ausländer unterscheiden, wenn sie sich in Deutschland nur vorübergehend aufhalten oder wenn sie keine Arbeitnehmer, sondern selbstständig tätig sind. In diesen besonderen Fällen raten wir zu einer persönlichen rechtlichen Beratung. Etwa bei einem Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Elternzeit in Deutschland zu beantragen, ist nicht schwer. Der Ablauf ist bei deutschen Staatsangehörigen und ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland gleich.
Wichtig: Informiere dich unbedingt über die genauen Fristen und Verfahrenswege, da diese je nach individueller Situation und Unternehmen variieren können. Bei Unsicherheiten oder Fragen, wende dich an eine Beratungsstelle oder an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Während der Elternzeit haben Eltern in Deutschland Anspruch auf Elterngeld, das einen Teil des wegfallenden Einkommensersetzt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei gilt: Der Antrag wird nur durch einen Elternteil gestellt. Das Gehalt des Elternteils, das den Antrag stellt, ist die Grundlage zur Berechnung der Höhe des Elterngelds.
Grundsätzlich beträgt die Höhe des Elterngelds 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1.800 Euro pro Monat. Für Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein oder nur ein geringes Einkommen hatten, beträgt das Elterngeld mindestens 300 Euro pro Monat.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, das ElterngeldPlus zu beantragen, bei dem das Elterngeld aufgestockt wird, wenn Eltern in Teilzeitarbeiten. Beim ElterngeldPlus beträgt der Elterngeldanspruch mindestens 150 Euro pro Monat, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten.
Wichtig: Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle und Regelungen, die die Höhe des Elterngeldes beeinflussen können. Dazu gehören zum Beispiel Mehrlingszuschläge und weitere individuelle Faktoren. Informiere dich frühzeitig über die genauen Ansprüche und Bedingungen, um deine finanzielle Situation während der Elternzeit besser einschätzen zu können.