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Elternzeit in Deutschland - auch für Pflegekräfte aus dem Ausland

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Elternzeit in Deutschland - auch für Pflegekräfte aus dem Ausland

Pflegekräfte sind in Deutschland Mangelware. Sie werden dringend benötigt, damit die Betreuung von Patienten, älteren und hilfsbedürftigen Menschen aber auch die Grundversorgung sichergestellt ist. Doch es fehlt an Nachwuchs in der Pflege. Und der Fachkräftemangel wird immer drastischer.

Aus diesem Grund sind Pflegekräfte und Pflegefachkräfte aus dem Ausland in Deutschland enorm wichtig für den Arbeitsmarkt. Das Land selbst kann den Mangel aus eigener Kraft nicht mehr auffangen.

Um für Pflege-Fachkräfte aus Drittländern besonders attraktiv zu sein, werden diese in Deutschland besonders unterstützt.Etwa durch erleichterte Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

Aber auch ausländischen Pflegefachkräften mit Kindern möchte man unter die Arme greifen. Etwa durch das Angebot der Elternzeit. Diese darf nämlich auch von ausländischen Pflegekräften in Anspruch genommen werden.

Was Elternzeit genau ist, wer Anspruch hat und mit welchen Leistungen du rechnen kannst, erfahre in diesem Beitrag.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist ein Konzept, das Eltern die Möglichkeit geben soll, sich um ihre neugeborenen oder adoptierten Kinder während der ersten Lebensmonate optimal zu kümmern. Zum einen durch eine Arbeitspause bei gleichzeitig anteiliger Lohnfortzahlung. Zum anderen durch die Garantie, den bisherigen Arbeitsplatz nicht zu verlieren.  

Während der Elternzeit können Eltern eine Auszeit von der Arbeit nehmen, um sich ganz auf die Betreuung und Fürsorge für ihr Kind zu konzentrieren. In der Regel haben Eltern während der Elternzeit Anspruch auf einen Teil ihres Gehalts oder eine staatliche Unterstützung, um finanziell über die Runden zu kommen. Dabei variiert die Dauer der Elternzeit in Deutschland von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Monaten oder sogar Jahren.

Das Schöne an der Elternzeit: Du kannst diese von deinem Arbeitgeber verlangen. Dieser mussSie pro Kind bis zu 3 Jahre von Ihrer Arbeit freistellen. In dieser Zeit musst du nicht arbeiten. Du bekommst aber auch kein Gehalt. Allerdings ist dein Arbeitsplatz für diese Zeit gesichert. Nach der Elternzeit kannst du in deinem Job zurückkehren.

Finanzielle Unterstützung gibt es aber vom deutschen Staat. So kannst du etwa Kinder- und Elterngeld beantragen.

 

Wer darf in Deutschland Elternzeit nehmen?

Deutsche Staatsangehörige, aber auch Migranten, dürfen in Deutschland Elternzeit nehmen. Voraussetzung ist, dass du in Deutschland arbeitest und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Das gilt unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit.

Außerdem müsst du folgende Kriterien für die Elternzeit erfüllen:

  • Du bist Arbeitnehmer.
  • Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt.
  • Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
  • Während der Elternzeit arbeitest du entweder gar nicht oder höchstens 30 bzw. 32 Stunden pro Woche.

Solange du den rechtlichen Kriterien entsprichst, kannst du die gleichen Leistungen in Bezug auf die Elternzeit beanspruchen wie deutsche Staatsangehörige. 

Die Elternzeit kannst du vor dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen. Du kannst aber auch einen Teil der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr deines Kindes nehmen. So wie es am besten in deine Lebens- und Berufsplanung passt.

Wie ist die Elternzeit in Deutschland geregelt?

In Deutschland ist die Elternzeit gesetzlich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Hiernach haben alle Eltern einen Rechtsanspruch auf Elternzeit für jedes Kind, das nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde. Das gilt auch für Kinder, für die nach dem 30. Juni 2015 ein Adoptionsantrag gestellt wurde. Recht auf Elternzeit haben beide Elternteile.

Die Elternzeit kann pro Kind drei Jahre lang sein. Sie beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes, bei Müttern mit Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit kannst du bis vor dem achten Lebensjahr deines Kindes frei aufteilen.

Besonders praktisch: Jedem Elternteil - also sowohl Mutter als auch Vater - stehen je drei Jahre Elternzeit zu. Die Elternzeit kann frei untereinander aufgeteilt werden.

Wichtig: Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Diese Teilzeitarbeit während der Elternzeit bedarf jedoch der Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann die Teilzeittätigkeit ablehnen. Allerdings nur in besonderen Fällen. Grundsätzlich hast du ein Recht auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit.  

Gemeinsam mit deinem Arbeitgeber legest du den Umfang der Teilzeitarbeit fest. Du darfst allerdings nicht 32 Stunden pro Woche überschreiten.

Elterngeld während der Elternzeit für Pflegekräfte

Während der Elternzeit kannst du Elterngeld beantragen, das einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzt. Es gibt verschiedene Modelle zur Berechnung des Elterngeldes, die sich nach dem bisherigen Einkommen richten. Mehr dazu weiter unten im Beitrag.

Haben ausländische Pflegekräfte in Deutschland Anspruch auf Elternzeit?

Ja, auch Ausländer, die in Deutschland arbeiten und dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben Anspruch auf Elternzeit. Das gilt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für alle Eltern, die in Deutschland arbeiten - unabhängig von ihrer Herkunft.

Es gibt jedoch einige spezifische Regelungen, die für Ausländer gelten könnten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und anderen rechtlichen Bestimmungen. Zum Beispiel könnten sich die Ansprüche auf Elternzeit für Ausländer unterscheiden, wenn sie sich in Deutschland nur vorübergehend aufhalten oder wenn sie keine Arbeitnehmer, sondern selbstständig tätig sind. In diesen besonderen Fällen raten wir zu einer persönlichen rechtlichen Beratung. Etwa bei einem Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Wie beantrage ich Elternzeit?

Elternzeit in Deutschland zu beantragen, ist nicht schwer. Der Ablauf ist bei deutschen Staatsangehörigen und ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland gleich.

  1. Ankündigung gegenüber dem Arbeitgeber: Informiere deine Arbeitgeber frühzeitig über deine Absicht, Elternzeit zu nehmen. Dies sollte schriftlich erfolgen und idealerweise mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. In begründeten Fällen ist auch eine kürzere Frist möglich.
  2. Formular ausfüllen: Lade das Formular zur Mitteilung zur Elternzeit für die Beantragung von Elternzeit herunter. Dieses Formular ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhältlich und kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
  3. Elternzeitdauer festlegen: Entscheide, wie lange du Elternzeit nehmen möchtest. Die Elternzeit kann bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Teile dem Arbeitgeber mit, für welchen Zeitraum du Elternzeit beantragst.
  4. Unterschrift: Unterschreibe das Formular und reiche es bei deinem Arbeitgeber ein. Dein Arbeitgeber muss den Erhalt des Antrags schriftlich bestätigen.
  5. Bestätigung des Arbeitgebers: Dein Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Antrags entscheiden, ob er dem Antrag zustimmt. Falls er dem Antrag nicht zustimmt, muss er die Gründe dafür schriftlich mitteilen.
  6. Beantragung von Elterngeld: Jetzt ist spätestens der Zeitpunkt gekommen, an dem du Elterngeld beantragen solltest. Die Beantragung erfolgt in der Regel bei der zuständigen Elterngeldstelle deines Wohnorts. In einigen Bundesländern kannst du  das Elterngeld aber auch online beantragen.

 

Wichtig: Informiere dich unbedingt über die genauen Fristen und Verfahrenswege, da diese je nach individueller Situation und Unternehmen variieren können. Bei Unsicherheiten oder Fragen, wende dich an eine Beratungsstelle oder an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wie viel Geld bekomme ich während der Elternzeit?

Während der Elternzeit haben Eltern in Deutschland Anspruch auf Elterngeld, das einen Teil des wegfallenden Einkommensersetzt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei gilt: Der Antrag wird nur durch einen Elternteil gestellt. Das Gehalt des Elternteils, das den Antrag stellt, ist die Grundlage zur Berechnung der Höhe des Elterngelds.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Elterngelds 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1.800 Euro pro Monat. Für Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein oder nur ein geringes Einkommen hatten, beträgt das Elterngeld mindestens 300 Euro pro Monat.

 Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, das ElterngeldPlus zu beantragen, bei dem das Elterngeld aufgestockt wird, wenn Eltern in Teilzeitarbeiten. Beim ElterngeldPlus beträgt der Elterngeldanspruch mindestens 150 Euro pro Monat, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten.

Wichtig: Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle und Regelungen, die die Höhe des Elterngeldes beeinflussen können. Dazu gehören zum Beispiel Mehrlingszuschläge und weitere individuelle Faktoren. Informiere dich frühzeitig über die genauen Ansprüche und Bedingungen, um deine finanzielle Situation während der Elternzeit besser einschätzen zu können.