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Worauf du bei deinem Arbeitsvertrag achten musst

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Worauf du bei deinem Arbeitsvertrag achten musst

Du hast einen neuen Job in Aussicht oder stehst kurz davor, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben? Herzlichen Glückwunsch! Aber halt – bevor du deine Unterschrift setzt, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Ein Arbeitsvertrag ist mehr als nur eine formale Vereinbarung - er legt die Grundlage für deine berufliche Zukunft fest.

Damit du gut informiert bist und keine unliebsamen Überraschungen erlebst, findest du hier eine praktische Checkliste. Hier erfährst du, worauf du bei deinem Arbeitsvertrag besonders achten solltest und wie du sicherstellst, dass deine Interessen gewahrt bleiben.

Grundlagen eines Arbeitsvertrages – Womit du es zu tun hast

Der Arbeitsvertrag ist die Basis jeder beruflichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist eine schriftliche Vereinbarung, die die Bedingungen und Rechte beider Parteien festlegt.

Ein Arbeitsvertrag ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen und von beiden Parteien (also von dir und deinem Arbeitgeber) zu unterzeichnen. Unabhängig davon, ob es sich um einen dauerhaften oder zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag handelt, bietet der individuelle Arbeitsvertrag einen großen Spielraum für Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Allerdings müssen diese Vereinbarungen im Einklang mit geltenden Gesetzen und Tarifverträgen stehen. Klauseln im Vertrag, die die gesetzlichen Mindeststandards nicht erfüllen, sind nichtig, selbst wenn beide Parteien sie unterzeichnet haben.

Wenn dein Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt, sind viele Aspekte wie Gehalt, Kündigungsfristen, Urlaub und Arbeitszeiten bereits klar festgelegt. Tarifverträge werden zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft vereinbart. Sie gelten für Arbeitgeber, die Mitglied im entsprechenden Verband sind, und für Arbeitnehmer, die der betreffenden Gewerkschaft angehören. Es ist jedoch möglich, die Gültigkeit eines Tarifvertrags individuell im Arbeitsvertrag festzulegen. Dazu muss der Tarifvertrag explizit im Arbeitsvertrag genannt und als geltend erklärt werden.

Dieser Artikel beschäftigt sich vordergründig jedoch mit der Vereinbarung eines regulären Arbeitsvertrages und dessen direkter Aushandlung zwischen Arbeitgeber und dir als Arbeitnehmer.

Was muss ein Arbeitsvertrag beinhalten?

Bevor du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, solltest du über die wichtigsten Inhalte informiert sein und diese im Blick haben, um eine böse Überraschung nach der Unterschrift zu vermeiden.

Folgende Eigenschaften eines Arbeitsvertrages sind zu beachten:

  • Der Arbeitsvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen sein.
  • Beide Vertragsparteien (Name und Anschrift) sind aufgeschrieben.
  • Normen der Rechtsgestaltung werden beschrieben (Betriebsregelungen, Verantwortungen deines Arbeitgebers, Regelungen zu Verschwiegenheiten und evtl. Konkurrenzverboten).
  • Der exakte zeitliche Rahmen des Arbeitsverhältnisses (Beginn, Probezeit, Befristung und Kündigungsfrist) sowie die Regelungen einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle sind festgelegt.
  • Die Tätigkeiten und die Stellenbeschreibung wird genau angegeben (Was wird von dir erwartet?)
  • Exakte Beschreibung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes (Wie viel Arbeit soll wann und wo geleistet werden?).
  • Angaben über die Auszahlung von Überstunden werden getroffen.
  • Exakte Angaben zum Gehalt und dessen Auszahlung werden gemacht (Stundenlohn oder Monatsgehalt).
  • Der gesamte Urlaubsanspruch wird genannt.
  • Informationen zu Krankheitszeiten und der eventuellen Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ob und wann ist diese notwendig?) sind sichtbar.
  • Ist die Kündigungsfrist länger als gesetzlich vorgegeben, muss diese im Arbeitsvertrag auffindbar sein.

Checkliste: Was ist vor der Unterschrift zu beachten?

1.  Achte auf eine deutliche Formulierung deiner Tätigkeit im Arbeitsvertrag.

Häufig wird der genauen Formulierung der Aufgaben im Arbeitsvertrag weniger Beachtung geschenkt. Das kann jedoch zu Problemen führen. Denn je vager die Beschreibung der Tätigkeiten ist, desto vielfältiger können die Aufgaben sein, die dir zugewiesen werden dürfen. Umgekehrt ermöglicht eine präzise Beschreibung der Berufsbezeichnung und der Tätigkeit eine bessere Möglichkeit, Aufgaben abzulehnen, die nicht den eigenen Qualifikationen entsprechen oder weniger bezahlt werden. Wenn du also nicht mehr machen möchtest, als eigentlich angegeben, überprüfe unbedingt die Formulierung deiner Tätigkeit im Vertrag.

2.  Achte auf die Regelung von Probezeit und Befristung

Beim Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags ist es wichtig zu klären, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt. Diese Vereinbarung sollte stets schriftlich festgehalten werden. Üblicherweise können Arbeitsverträge befristet werden, doch damit die Befristung gültig ist, muss sie schriftlich vereinbart werden. Nur so kann die Zulässigkeit und maximale Dauer der Befristung überprüft werden. Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.

Probezeiten von bis zu sechs Monaten sind in Arbeitsverträgen üblich. Hierbei ist die genaue Formulierung wichtig. Sätze wie "Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit" sind unproblematisch. Innerhalb dieser maximalen Probezeit von sechs Monaten beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist zwei Wochen. Während der Probezeit ist ein Kündigungsgrund seitens des Arbeitgebers nicht erforderlich.

3.  Behalte die Formulierungen zur Auszahlung deines Gehalts im Auge.

Ein Punkt, der sicherlich sofort ins Auge fällt, ist das Gehalt. Dabei ist auf die Angabe der vereinbarten Vergütung als Stundenlohn oder Monatsgehalt zu achten und wann die Auszahlung des Gehalts erfolgt. Zudem ist zu beachten, dass nicht nur die vereinbarte Vergütung im Arbeitsvertrag festgehalten wird, sondern auch etwaige Erhöhungen nach der Probezeit oder Anpassungen an steigende Lebenshaltungskosten. Darüber hinaus können auch Sonderzahlungen vereinbart werden, wie beispielsweise ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Je genauer die Angaben zur Höhe und zum Zeitpunkt der Auszahlung dieser Sonderzahlungen sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass du deinen Anspruch geltend machen kannst.

4.  Achte genau auf die Überstundenregelungen.

Besonders wichtig ist es, dass klar geregelt ist, wann du verpflichtet bist, Überstunden zu leisten und ob diese zusätzlich vergütet werden bzw. du einen Freizeitausgleich bekommst. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu verlängern, solange sich die Anzahl der Überstunden im gesetzlichen Rahmen bewegt. Überstundenklauseln wonach eine bestimmte Anzahl an Überstunden mit dem Festgehalt bereits abgegolten sind führen zu einer Abwertung deines Gehalts.

5.  Achte darauf, wie viel Urlaub dir zusteht.

Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub, basierend auf einer 5-Tage-Arbeitswoche, beträgt in der Regel 20 Tage. Bei einer 6-Tage-Arbeitswoche erhöht sich dieser Anspruch auf 24 Werktage. Der Arbeitgeber kann zusätzliche Urlaubstage über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus gewähren, dies ist jedoch freiwillig. Im Arbeitsvertrag sollte deutlich festgelegt sein, wie viele Urlaubstage pro Jahr insgesamt zur Verfügung stehen, damit du deinen Urlaub bereits frühzeitig planen kannst.

6.  Achte darauf, dass die Angaben zu deinem allgemeinen Arbeitsbeginn und deinen Arbeitszeiten stimmen.

Das Datum des Arbeitsverhältnisbeginns legt fest, ab wann beide Seiten verpflichtet sind und der Arbeitgeber beispielsweise Sozialabgaben leisten muss. Im Gegensatz dazu gibt das Datum der letzten Unterzeichnung des Vertrags lediglich den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Im Anschluss wird die Arbeitszeit normalerweise durch eine wöchentliche Stundenzahl definiert, beispielsweise 30 oder 40 Stunden pro Woche. Diese Stunden können dann entsprechend den betrieblichen Anforderungen auf die Arbeitstage Montag bis Samstag verteilt werden. Wenn bestimmte Zeiten für dich nicht möglich oder unerwünscht sind, solltest du dies direkt kommunizieren und im Arbeitsvertrag klar festlegen.

7.  Behalte im Blick, wie du laut Vertrag bei einer Krankschreibung vorgehen musst.

Im Arbeitsvertrag ist meistens festgelegt, dass der Arbeitgeber die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen kann.

Diese Vereinbarung über Krankmeldungen und das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte in jeder Hinsicht präzise formuliert sein, um mögliche Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden und dich als Arbeitnehmer zu schützen.

8.  Keine Angst vor Kündigungsklauseln: Achte auf deine Kündigungsrechte.

Nach sechs Monaten Probezeit in einer Anstellung tritt in Betrieben mit mehr als fünf festangestellten Vollzeitmitarbeitern der Kündigungsschutz ein. Daraus ergeben sich gesetzliche Vorgaben für Kündigungsfristen, die jedoch meist relativ kurz sind. Zum Beispiel beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist erst nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit nur zwei Monate – bist du kürzer als 5 Jahre angestellt, beträgt sie maximal einen Monat zum Monatsende. Wenn du eine längere Kündigungsfrist vereinbaren möchtest, muss diese schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten und von beiden Seiten akzeptiert werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine schriftliche Kündigung einreichen. Im Falle einer erhaltenen Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Hier ist einmal das Wichtigste zum Thema Kündigungsfrist zusammengefasst:

  • Die Kündigungsfrist definiert die Zeitspanne, die nach einer Kündigung ablaufen muss, damit das Arbeitsverhältnis rechtmäßig beendet wird.
  • Die gesetzliche Kündigungsfrist wird vom Gesetzgeber festgelegt: Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deutschland variiert je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Bis zu einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen bis zum 15. oder Ende des Monats. Danach verlängert sich die Frist gestaffelt je nach Beschäftigungsdauer, wobei sie im Allgemeinen auf bis zu sieben Monate zum Monatsende anwachsen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Angaben nur Richtwerte darstellen und von spezifischen Arbeitsverträgen oder Tarifvereinbarungen abweichen können.
  • Die gesetzliche Kündigungsfrist kann nur durch geltende Verträge verlängert, aber nicht verkürzt werden.
  • Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten bis zu einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen.
  • Normalerweise wird der Tag nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens zur Berechnung der Kündigungsfrist herangezogen.

Änderungen im Arbeitsvertrag – Was du darüber wissen musst

Wenn Modifikationen an einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag vorgenommen werden sollen, erfordert dies die Zustimmung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Falls eine der Parteien nicht zustimmt, bleibt der ursprüngliche Vertrag unverändert. Sind alle mit den Anpassungen einverstanden, können sie auch nachträglich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Arbeitsvertrag für Aushilfe, Nebenjob oder Minijob – Was ist zu beachten?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung, auch bekannt als Minijob, liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro im Monat. Dabei gilt der gesetzliche Mindestlohn als Richtwert, der derzeit bei 12,41 Euro pro Stunde liegt. Im Arbeitsvertrag für Minijobs wird das Gehalt in der Regel als Stundenlohn angegeben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Stundenlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns nicht zulässig ist. Achte also darauf, wenn du einen Arbeitsvertrag für einen Minijob unterschreiben solltest.

Weitere wichtige Informationen zu Minijobs sind unteranderem:

  • Minijobs sind sozialversicherungsfrei, jedoch können geringfügig Beschäftigte auf Antrag in die Rentenversicherung einzahlen, um Rentenansprüche aufzubauen.
  • Arbeitgeber müssen Pauschalbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, die die Arbeitnehmer nicht selbst tragen.
  • Es besteht die Möglichkeit, mehrere Minijobs parallel auszuüben, solange die Verdienstgrenze von insgesamt 538 Euro pro Monat nicht überschritten wird. 
  • Im Minijob bist du nicht über deinen Arbeitgeber krankenversichert, das heißt du musst dich selbst krankenversichern.