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Neues Gesetz vereinfacht den Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft

Es herrscht Pflegenotstand. Es fehlen derzeit Zehntausende Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland. Bis 2049 sollen bereits knapp 700.000 Fachkräfte in der Pflege fehlen. Das ist alarmierend. Doch das Problem ist bekannt und wird von der Politik angegangen.

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird die Einwanderung aus Drittstaaten (also Staaten außerhalb der EU) bereits vereinfacht. Dadurch können Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Etwa Pflegekräfte aus dem Kosovo oder aus Albanien.

Das Angebot wird gerne in Anspruch genommen. Deutschland ist besonders für ausgebildete Pflegekräfte aus dem Ausland einattraktives Land, da sie oft in ihrer eigenen Heimat keine Anstellung finden. Hier sind sie jedoch gefragt. Und das nicht nur auf Zeit. Wer aus einem Drittland kommt, soll in Deutschland künftig dauerhaft leben und arbeiten können. Ein neues Gesetz macht es möglich.

Pflegefachkräfte aus dem Ausland können künftig einfacher die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Auch zusätzlich zu ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft. Wie das genau aussieht, erfährst du in diesem Beitrag.

Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft

Pflegekräfte werden in Deutschland dringend gebraucht. Wer aus einem Drittland einwandert und sich für die deutsche Gesellschaft im harten Pflegeberuf aufopfert, soll die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Und das ist möglich. Wenn man folgende Kriterien erfüllt:

  • die Pflegekraft lebt seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland
  • die Pflegefachkraft genießt unbefristetes Aufenthaltsrecht, etwa durch eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis
  • die Pflegerin oder der Pfleger kann den Lebensunterhalt und den der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld selbst sicherstellen
  • es sollten Deutschkenntnisse auf B1-Niveau vorhanden sein
  • der Einbürgerungstest muss bestanden werden
  • die Fachkraft ist nicht wegen einer Straftat verurteilt und es wird auch nicht gegen sie in Deutschland oder im Ausland wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt
  • die Pflegerin oder der Pfleger bekennt sich zum deutschen Grundgesetz

Kann eine ausländische Pflegekraft ihre alte Staatsbürgerschaft behalten?

Grundsätzlich gilt: Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und sich einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Allerdings gibt es Ausnahmen. So können Pflegekräfte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und aus der Schweiz ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten.

Sollte die Pflegekraft aus einem Land stammen, aus dem die Ausbürgerung als unzumutbar erachtet wird, kann sie ebenfalls ihre Staatsbürgerschaft behalten und zugleich die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Das gilt für die folgenden Länder:

  • Afghanistan
  • Algerien
  • Angola
  • Argentinien
  • Brasilien
  • Bolivien
  • Costa Rica
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • Eritrea
  • Guatemala
  • Honduras 
  • Iran
  • Kuba
  • Libanon
  • Malediven
  • Marokko
  • Mexiko
  • Nicaragua
  • Nigeria
  • Panama
  • Syrien
  • Thailand
  • Tunesien
  • Uruguay


Neues Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft ändert vieles

Wer aus dem Kosovo oder aus Albanien stammt, hatte bisher kaum eine Chance, die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland zu erlangen. Doch das hat sich geändert. Die doppelte Staatsangehörigkeitsoll für alle möglich sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob neben der deutschen Staatsbürgerschaft z.B. eine Staatsbürgerschaft aus Albanien oder dem Kosovo vorliegt.

Der Bundestag hat im Januar 2024 entschieden, dass eine schnellere Einbürgerung, aber auch die doppelte Staatsbürgerschaft, möglich werden soll. Unter anderem mit dem Ziel, mehr Fachkräfte aus Drittländern nach Deutschland zu holen.

Demnach wären Einbürgerungen nicht erst nach acht, sondern bereits nach fünf Jahren legalem Aufenthalts in Deutschland möglich. Bei besonderen Integrationsleistungen - etwa durch besondere Leistungen und Engagement im Beruf - kann diese Zeit sogar auf drei Jahre verkürzt werden.

Warum das neue Gesetz?

Die Idee hinter der neuen Regelung: Deutschland will im internationalen Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte - wie etwa Pflegekräfte - bestehen. Durch die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts soll Pflegerinnen und Pflegern aus Drittstaaten eine dauerhafte Bleibeperspektive geboten werden. Die Menschen sollen sich in Deutschland willkommen, aber auch zugehörig fühlen.

Alle wichtigen Änderungen auf einen Blick:

  • die doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich
  • eine Einbürgerung kann bereits nach fünf Jahren erfolgen
  • bei besonders guter Integration ist die Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich
  • Kinder ausländischer Eltern bekommen mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren legal in Deutschland wohnt

Argumente für die doppelte Staatsbürgerschaft von Pflegekräften

Die deutschen Parteien sind sich nicht einig. Doch die, die für die vereinfachte Einbürgerung und die doppelte Staatsbürgerschaft sind, argumentieren auf Basis des Fachkräftemangels. Man ist sich sicher, dass die erleichterte Einbürgerung ein Anreiz für Fachkräfte aus dem Ausland sein könnte, die sich sonst mit der Auswanderung schwer tun könnten. Außerdem wird argumentiert, dass in Deutschland arbeitende Fachkräfte das Recht haben sollten, wählen zu dürfen.

Fakt ist: Deutschland braucht die Fachkräfte. Aber auch andere Länder, wie etwa die Schweiz, suchen nach Pflegepersonal. Im globalen Wettbewerb können nur die Länder bestehen, die den Fachkräften am attraktivsten erscheinen.

Mit der Möglichkeit, schnell eingebürgert zu werden und seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten, möchte man als ‘Arbeitgeber Deutschland’ attraktiver sein als etwa die USA oder Großbritannien.

Das Vorhaben zielt besonders auf Personal aus der Pflegebranche ab.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 26. Juni 2024 in Kraft. Mit ihm wird die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschlandzulässig. Aber auch die Einbürgerung an sich soll deutlich unbürokratischer werden. Das Antragsverfahren zur Einbürgerung soll durch den Wegfall von komplizierten Ausnahmeregeln einfacher und verständlicher werden. Außerdem wird durch das Gesetz die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland, die für die Einbürgerung erfüllt sein muss, von acht auf fünf Jahre reduziert. In Kombination mit derZulassung der doppelten Staatsbürgerschaft soll die Einbürgerung in Deutschlandattraktiver werden - auch für Pflegepersonal.

Grundsätzlich könnte die neue Regelung Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen. Der bisherige komplexe bürokratische Aufwand hat mit Sicherheit die ein oder andere Fachkraft abgeschreckt.  

Allerdings ist das Gesetz auch mich hohen Anforderungen verbunden. So werden sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens B1 Niveau) vorausgesetzt. Ebenso wie wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Staat.

Einen kleinen Haken gibt es. Aufgrund der neuen Regelungen wird damit gerechnet, dass ab Ende Juni deutlich mehr Anträge auf Einbürgerung bei den Behörden eingehen. Das bedeutet mehr Arbeit - und längere Wartezeiten, bis eine finale Entscheidung bezüglich der Einbürgerung getroffen wird.

In Ländern wie Portugal oder Spanien war der bürokratische Aufwand, der mit einer Einbürgerung verbunden ist, bisher deutlich geringer als in Deutschland. Plus: Die Sprachen gelten als einfacher zu erlernen, als die deutsche Sprache. Zwei gewichtige Gründe, die für Pflegepersonal aus dem Ausland entscheidend sein können. Einen davon hebelt man nun aus.